Was gefördert wird:
1. Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
Gefördert werden Systeme aus PV-Dachanlagen allein und zusammen mit Batteriespeichern auf kommunalen Gebäuden zur Stromerzeugung für den Eigenverbrauch. Batteriespeicher allein sind nicht förderfähig. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände im Rheinischen Revier, die folgende Förderbedingungen erfüllen:
- Die prognostizierte Eigenverbrauchsquote muss bei mindestens 80 Prozent liegen.
- Der Batteriespeicher darf maximal eine Kapazität haben, die in Kilowattstunden zwei Mal so groß ist wie die Nennleistung der verbundenen PV-Anlage in Kilowattpeak.
Die Förderquote erreicht regulär bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der kommunenspezifische Fördersatz ist auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln ersichtlich.
Die Förderhöchstgrenze liegt bei 350.000 Euro pro System bzw. Gebäude.
2. Planungsleistungen zum Photovoltaikausbau
Gefördert werden Planungsvorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen. Zu den Planungsvorhaben zählen u. a. Größenskalierung der Anlage, Blendwirkung, Statistik, Netzanschluss oder Bauleitverfahren.
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände im Rheinischen Revier.
Die Förderquote erreicht regulär bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der kommunenspezifische Fördersatz ist auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln ersichtlich.
Die Förderhöchstgrenze liegt bei 35.000 Euro.
Die Förderung wird je Netzanschluss und Standort nur einmal gewährt und setzt die Umsetzung der Investition voraus.
Sie haben Fragen zum Gigawattpakt?
Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier und die Bezirksregierung Köln steht den Kommunen und Kreisen bei Fragen zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner sind: