Neuer Förderaufruf für Kreislaufwirtschaft im Rheinischen Revier!
Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs): Der neue Förderaufruf des Programms „Unternehmen Revier“ für das Rheinische Revier startet! Reichen Sie Ihre innovativen und kreativen Projektideen im Zeitraum vom 01. April 2024 bis zum 15. Juni 2025 ein und gestalten Sie aktiv den Strukturwandel der Region mit. Der Schwerpunkt dieses Förderaufrufs liegt auf dem Thema Kreislaufwirtschaft.
Kreislaufwirtschaft im Fokus
Die Kreislaufwirtschaft ist ein Schlüssel zur Zukunftssicherung und Wettbewerbsfähigkeit im Rheinischen Revier. Schon jetzt setzen Unternehmen auf die Schließung von Stoffkreisläufen, indem sie Innovationen in den Bereichen Rohstoffe, Produktion, Verarbeitung, Sammlung und Recycling entwickeln. Hier setzt die Förderung von Unternehmen Revier an und sucht innovative und kreative Projektideen aus den folgenden Branchen:
- Faser und Papier
- Bauwirtschaft
- Automotiv
Zusätzlich zur Kreislaufwirtschaft existiert ein offener Fördertopf, aus dem Projekte in den Bereichen Digitalisierung, nachhaltiges Wirtschaften, resiliente Standortgestaltung und Zukunftsraum Rheinisches Revier gefördert werden.
Fördersumme und Förderquote
Für die Umsetzung von Projekten stehen pro Antragsteller bis zu 300.000 Euro zur Verfügung, Verbundprojekte werden mit 1,2 Mio. Euro gefördert. Die Förderquote beträgt 60 % bis 90 % der Projektkosten. Es werden investive und konsumtive Kosten gefördert.
Verkürzte Genehmigungsphase im Schnellläuferverfahren
Projekte, in denen das Fördervolumen unter 100.000 € liegt, können nach ca. 3 Monaten genehmigt werden. Langläuferprojekte ab 100.000 € haben einen erhöhten Prüfaufwand und können voraussichtlich ab Januar 2026 starten.
Infoveranstaltungen
Informieren Sie sich vorab in einer Online-Infoveranstaltung. Dort wird Ihnen das Förderprogramm vorgestellt und Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen:
- 25.03.2025 von 14 bis 15 Uhr, Anmeldung hier
- 15.04.2025 von 14 bis 15 Uhr, Anmeldung hier
- 06.05.2025 von 14 bis 15 Uhr, Anmeldung hier
Wie Sie teilnehmen können:
Ein Beratungsgespräch mit der Zukunftsagentur ist Voraussetzung für die Teilnahme. Vereinbaren Sie einen Termin und entwickeln Sie gemeinsam mit uns Ihre Projektskizze. Reichen Sie diese Skizze anschließend bis spätestens 15. Juni 2025 ein.
Alle Details zum Ablauf finden Sie auf unserer Webseite. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Ideen für das Rheinische Revier zu verwirklichen und sprechen Sie uns an!

Hinweise zur Antragstellung
Anforderungen an die Projektideen
Die Projektideen müssen innovativ und kreativ sein. Um innovativ zu sein, muss das Vorhaben einen neuen, insbesondere in dem Revier bisher nicht etablierten Ansatz hinsichtlich neuer Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder neuer Kooperations- und Vernetzungsformen aufweisen. Hierfür muss es sich, entsprechend seiner Marktorientierung, regional oder überregional vom bestehenden Angebot abgrenzen. Alle Vorhaben sollen kreativ sein. Als kreativ gelten Vorhaben dann, wenn sie originelle, unkonventionelle Herangehensweisen für bestehende Herausforderungen aufweisen.
Zeigen Sie die Innovationskraft Ihres Projekts durch eine einfache Marktrecherche auf und begründen Sie im Antrag, wie sich Ihr Projekt von der Konkurrenz abhebt.
Wer kann sich bewerben?
Die Unternehmen im Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Euskirchen, in der Städteregion Aachen sowie der Stadt Mönchengladbach mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Umsatz von bis zu 50 Mio. Euro im Jahr oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. Euro im Jahr.
Die Berücksichtigung weiterer nichtgewerblich tätiger Akteure wie Vereine, Hochschulen und Kommunen im Rahmen von Verbundvorhaben ist möglich, solange Vorhaben grundsätzlich von einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft getragen werden.
Pflichtberatung und Antragsworkshops
Die Pflichtberatung ist Bestandteil einer erfolgreichen Antragstellung. Lassen Sie mir gerne erste Ideen, Skizzen und Texte zukommen. In der Beratung klären wir, ob die Förderung oder ggf. andere Fördertöpfe für Sie infrage kommen. Bei erfolgsversprechenden Ideen bieten wir Antragsworkshops an, um die Projektideen zu qualifizieren. Bis zur Abgabe des Förderantrags am 15.06. stehen wir Ihnen für Fragen und Beratung zur Verfügung.
Wie schreibe ich einen guten Antrag?
Nach einer erfolgreichen Pflichtberatung füllen Sie die Projektskizze aus, in der Sie Ihr Projekt ausführlich beschreiben, sowie einen Zeit- und Finanzplan dafür entwickeln. Im Antragsworkshop berate ich Sie zu den Qualitätskriterien ausführlich.
Das Projekt ist förderwürdig, wenn es folgende Qualitätskriterien erfüllt bzw. konkrete Aussagen dazu trifft:
- Ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Vorhabens
- Qualität und Erfolgsaussichten des Projekts
- Wirtschaftlicher Nutzen für das Rheinische Revier
- Innovation und Kreativität des Ansatzes
- Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Antragstellers
- Übertragbarkeit auf andere Regionen (Marketingkonzept)
Näheres zu den Qualitätskriterien erfahren Sie in unserer Infobroschüre sowie in der Handreichung „Informations- und zustimmungspflichtige Projekte“.
Wettbewerbsunterlagen
Für eine erfolgreiche Einreichung füllen Sie die Projektskizze aus und schicken Sie, die bis zum 15.06.2025 bis 23:59 Uhr unterschrieben als Word und PDF-Datei an: unternehmen-revier@rheinisches-revier.de
Laden Sie sich die Projektskizze herunter. Alle weiteren Informationen finden Sie in der Infobroschüre.
Ablauf der Förderung
Nach der Einreichungsphase entscheidet die Jury über die Annahme des Förderantrags. An dem Termin pitchen Sie vor der Jury Ihr Projekt. Nach der Jurysitzung übernimmt dann die Bezirksregierung Köln als Abwicklungspartner. Diese ist als Fördermittelgeber und Vertragspartner für die finanzielle Abwicklung zuständig.
Weiter werden die Schnellläufer-Projekte von der Jury genehmigt. Diese können mit einer kürzeren Genehmigungsphase rechnen und voraussichtlich ab Oktober 2025 mit dem Projekt starten.
Langläufer-Projekte müssen durch das Bundeswirtschaftsministerium genehmigt werden und starten voraussichtlich Anfang 2026.
- 04 – 15.06 Einreichungsphase mit Pflichtberatung und Antragsworkshop
- im Juli (tba) Jurysitzung und Pitch des Förderprojekts
- Juli – September Genehmigungsphase Schnellläufer
- Juli – Dezember Genehmigungsphase Langläufer
Sie haben eine Projektidee? Ich berate Sie gerne.
Wie können geförderte Projekte aussehen?
- Unternehmen Revier Entwurf Projektskizze
- Unternehmen Revier Merkblatt mit Terminen
- Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen im Rahmen des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“
- BMWK – Artikel über Modellvorhaben „Unternehmen Revier“
- Regionales Investitionskonzept (RIK) Rheinisches Revier
- Flyer Unternehmen Revier