Neue Förderbekanntmachung!
Einreichungen
Projektskizzen können bis zum 6. Dezember 2024 beim vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH eingereicht werden https://vdivde-it.de/de/stark
Informationsveranstaltung
Am 30. Oktober 2024 lädt die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH im Namen des BMWK zur Informationsveranstaltung ein, um die Förderbekanntmachung vorzustellen und Fragen zu beantworten.
Details und Richtlinie
Weitere Details und die Förderrichtlinie im Volltext finden Sie hier. Bei Fragen zur Förderabwicklung kontaktieren Sie die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Zentrale Ansprechpersonen beim VDI/VDE Innovation + Technik GmbH sind:
Herr Jonas Schwärzer
Frau Dr. Maike Sophie Gern
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Hotline: + 49 (0) 30/31 00 78-3672
Telefax: + 49 (0) 30/31 00 78-225
E-Mail: STARK@vdivde-it.de
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Niederlassung in Deutschland haben. Insbesondere sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) angesprochen, da sie ein wesentliches Fundament für die Wirtschaftskraft in den vom Strukturwandel betroffenen Kohleregionen (in unserem Fall das Rheinische Revier) darstellen und maßgeblich zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen Stabilität beitragen.
Es gibt jedoch bestimmte Ausschlusskriterien: Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, sind nicht antragsberechtigt. Dies gilt auch für Antragsteller, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet sind oder bei denen diese bereits abgenommen wurde.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen zum Aufbau und Ausbau von Produktionskapazitäten in Transformationstechnologien, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind. Dazu gehören insbesondere:
- Batterien
- Solarpaneele
- Windturbinen
- Wärmepumpen
- Elektrolyseure
- Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂ (CCUS)
Die geförderten Projekte müssen der Kategorie 12 der Förderrichtlinie STARK entsprechen und in einem Fördergebiet gemäß den §§ 2, 11 und 12 des Investitionsgesetzes (InvKG) ihre Wirkung entfalten. Zudem müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen, wie z.B. eine signifikante Auswirkung auf Wertschöpfung, Arbeitsmarktsituation und kommunales Steueraufkommen im Fördergebiet zu erwarten.