Förderangebot „Ökosystemverbund Rheinisches Revier“
Mit dem Förderangebot „Ökosystemverbund Rheinisches Revier“ unterstützt die Landesregierung Akteure im Rheinischen Revier dabei, den revierweiten Ökosystemverbund zu gestalten.
Hintergrund und Zielsetzung
Aufgrund erheblicher Einflüsse auf Natur und Landschaft sowie fortlaufender Prozesse des Strukturwandels, weist das Rheinische Revier, insbesondere das Kernrevier, große Defizite bei der Ausstattung mit gesunden, funktionierenden Ökosystemen und eine geringe landschaftliche Strukturvielfalt auf. Der Strukturwandel, die entstehenden Tagebauseen und ihr Umfeld bieten Chancen, den Ökosystemverbund vielfältig weiterzuentwickeln. So lässt sich durch Erhalt wertvoller Flächen, Schließung von Lücken und die Schaffung neuer (integrierter) Elemente ein revierweites Netzwerk etablieren, das erheblich zur ökologischen Vielfalt und zur Lebensqualität im Rheinischen Revier beiträgt.
Der Ökosystemverbund im Rheinischen Revier soll sich zu einem Verbundsystem von Ökosystemen sowie Trittsteinbiotopen aus Gewässern, Offen-, Halboffenen- und Waldbereichen entwickeln. Dies schließt den Biotopverbund mit ein. Dazu besteht der Ökosystemverbund aus sämtlichen weiteren Komponenten der grünen Infrastruktur, die nicht gesetzlich als Teil des Biotopverbundes definiert sind, aber dennoch als natürliche oder naturnahe Elemente wichtige Ökosysteme beherbergen.
Der Ökosystemverbund Rheinisches Revier dient der Erhaltung und der Wiederherstellung der Biodiversität, stellt aber auch eine Vielzahl an Ökosystemleistungen, beispielsweise im Bereich der Klimaanpassung und der Erholung, bereit. Der Ökosystemverbund erstreckt sich im gesamten Rheinischen Revier auf öffentlichen, halb-öffentlichen und privaten Flächen; sowohl im Siedlungsraum als auch in der offenen Landschaft.
Um den Ökosystemverbund zum Wohle von Natur und Mensch in einem insgesamt attraktiven Landschaftsbild zu vervollständigen, sind weitere Landschaftselemente und -strukturen notwendig.
Fördergegenstände:
Voraussetzung für Fördervorhaben ist, dass sie sich in die bestehende Landschaftsplanung einbinden bzw. dieser nicht entgegenstehen. Mit Blick auf die dargestellte Zielsetzung können somit beispielsweise folgende Maßnahmen zuwendungsfähig sein:
- Herstellung artenreicher Wegraine, Feldränder und Saumstrukturen
- Schaffung von strukturreichen Grünland-Gehölz-Komplexen
- Anlegen von Feldgehölzen und Baumreihen
- Anlage von naturnahen Stillgewässern, Entwicklung artenreicher Fließgewässersäume, bachbegleitender Gehölze und Artenschutzgewässern
- Neuanlage von Streuobstwiesen
- Anlage von Nist-, Brut- und Laichplätzen
- Entwicklung offen- und halboffenlandtypischer Biotope
- Waldvernetzung
- Anlegen naturnaher, multifunktionaler Grünflächen
- investitionsvorbereitende Planungen, Beratung
Konsumtive Maßnahmen können gemäß der Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK) gefördert werden.
Fördernehmer
Antragsberechtigt bei investiven Vorhaben sind gemäß RRL Strukturwandel NRW, Nummer 4.2:
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Juristische Personen (100 Prozent gemeindliche Trägerschaft oder 100 Prozent gemeindliche Trägerschaft und Land NRW)
- Rechtlich selbstständige Gesellschaften und Einrichtungen des Landes NRW (100 Prozent Trägerschaft Land NRW oder 100 Prozent Trägerschaft Land NRW und Bund)
- Sonstige juristische Personen, wenn das zu fördernde Vorhaben der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe (z. B. Naturschutz) dient
Für konsumtive Maßnahmen gelten die Regelungen der Förderrichtlinie STARK.
Verfahren
Für eingereichte Vorhaben gilt das Dialogverfahren. Eine Förderberatung ist verpflichtend. Die Einreichung von Kurzskizzen erfolgt über das Online-Portal rheinischesrevier.web
Für das Förderangebot stehen zunächst rund 15 Millionen Euro aus Mitteln des Investitionsgesetzes Kohleregionen zur Verfügung.
Projektskizzen können fortlaufend über das Online-Portal rheinischesrevier.web eingereicht werden. Einreichungen bis 30. März 2025 werden für das erste Fördergespräch berücksichtigt. Spätere Einreichungen werden in den folgenden Fördergesprächen behandelt
Eine Informationsveranstaltung zu dem Förderangebot findet am 21. Januar 2025 von 10:00 bis 11:30 Uhr online statt. Eine Anmeldung zur Teilnahme ist unter folgendem Link möglich: Anmeldelink
Finanzierung und Hintergrund
Bund und Land unterstützen die nachhaltige Transformation des Rheinischen Reviers im Zuge des Kohleausstiegs mit mehr als 14,8 Milliarden Euro. Das Land flankiert die Förderung aus Bundesmitteln mit eigenen Haushaltsmitteln. Bislang sind 226 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 2,1 Milliarden Euro bewilligt. [Stand: 14.01.2025]
Ihre Ansprechpersonen
Für allgemeine Fragen:
Zukunftsagentur Rheinisches Revier
Frau Dr. Ruth Hausmann
02461 70396-45
ruth.hausmann@rheinisches-revier.de
Für den Förderzugang Rahmenrichtlinie Strukturwandel NRW:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 37
0221 147-2037
Dezernat37@bezreg-koeln.nrw.de
Für den Förderzugang Bundesprogramm STARK:
Projektträger Jülich
Team Rheinisches Revier
Für naturschutzfachliche Fragen: Dezernate 51
Bezirksregierung Düsseldorf
Timo Dreschmann
0211 475 238
Bezirksregierung Köln
Martina Liebermann
0221-147 3182
Rosanna Parvez
0221-147 4814
Bildnachweis: © Jost Wilker
Detaillierte Informationen zum Förderangebot finden Sie hier:
Projektskizzen können über folgendes Portal eingereicht werden: