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Förderangebot „Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten“

Mit dem Förderangebot „Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten“ unterstützt die Landesregierung Kommunen im Rheinischen Revier dabei, investive und nicht-investive Maßnahmen zur Verminderung der Verletzlichkeit sowie zum Erhalt und zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels umzusetzen. Auf diese Weise sollen insbesondere die Klimaresilienz gestärkt und gesteigert und in diesem Zuge Beiträge zum Boden- und Flächenschutz, zum Schutz von Gewässern, zur Biodiversität, zur Umweltgerechtigkeit sowie zur menschlichen Gesundheit bzw. zum Erhalt der Lebensqualität geleistet werden.

Das Förderangebot ist aufgeteilt in drei Förderkategorien. In der Förderkategorie A werden standardisierte Einzelmaßnahmen im Rahmen einer vereinfachten Richtlinienförderung (Breitenförderung) gefördert. Gefördert werden folgende Maßnahmen:

a. Entsiegelung befestigter oder (teil-)versiegelter Flächen,
b. Begrünung von Dächern oder Fassaden,
c. Pflanzung standortgerechter, klimaresilienter Baum- und Straucharten,
d. Herstellung von Anlagen zur Regenwasserversickerung, -speicherung und -nutzung sowie weitere Maßnahmen zur Bewässerung von Grünflächen (nach dem „Schwammstadt-Prinzip“),
e. Herstellung von Anlagen und Systemen, die dem gezielten Ableiten oder Rückhalten von Sturzfluten dienen,
f. Errichtung von Trinkwasserbrunnen,
g. Verschattungselemente,
h. Schulhof-/Kitahof-Umgestaltung durch das Anlegen eines Schul-/Kitagartens, Anlegen von grünen Klassenzimmern, Entsiegelung von Schul- und Kitahöfen.
i. Klimaangepasste Entwicklung von Fließgewässern

Die Förderkategorien B und C sind weniger standardisiert und erfolgen nach dem sogenannten Dialogverfahren. Förderkategorie B dient der Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus bestehenden Anpassungskonzepten oder anderen Planungsgrundlagen herleiten und begründen lassen. Nach Förderkategorie C können Klimaanpassungsmaßnahmen mit Bezug zu Wasser- und Bodenmaßnahmen im Rheinischen Revier gefördert werden, soweit sie eine öffentliche Aufgabe erfüllen.

 

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt im Sinne dieses Förderangebots sind die Stadt Mönchengladbach, die Städteregion Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Kreis Neuss sowie alle Kommunen dieser Kreise und Gemeindeverbände, wie Zweckverbände, und deren Eigengesellschaften und kommunale Unternehmen.

Für das Förderangebot stehen zunächst rund 20 Millionen Euro für die Förderkategorie A sowie weitere 20 Millionen Euro für die Förderkategorien B und C aus Mitteln des Investitionsgesetzes Kohleregionen zur Verfügung.

In der ersten Einreichungsrunde können Projektskizzen bis zum 30. April 2025 über das Online-Portal rheinischesrevier.web eingereicht werden. Die zweite Einreichrunde beginnt mit dem Folgetag, dem 01. Mai 2025.

 

Die Beratungstage für die verpflichtende Beratung durch den Projektträger Jülich und die Bezirksregierung Köln finden am 04.02.2025 und 05.02.2025 statt. Eine Anmeldung zur Beratung mit konkreter, zeitnah umsetzbarer Projektidee erfolgt per E-Mail an: Dezernat37@bezreg-koeln.nrw.de

 

Finanzierung und Hintergrund

Bund und Land unterstützen die nachhaltige Transformation des Rheinischen Reviers im Zuge des Kohleausstiegs mit mehr als 14,8 Milliarden Euro. Das Land flankiert die Förderung aus Bundesmitteln mit eigenen Haushaltsmitteln. Bislang sind 226 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 2,1 Milliarden Euro bewilligt. [Stand: 14.01.2025]

 

Ihre Ansprechpersonen

Zukunftsagentur Rheinisches Revier

Frau Dr. Ruth Hausmann

02461 70396-45

ruth.hausmann@rheinisches-revier.de

 

Bezirksregierung Köln

Dezernat 37 mit Dezernaten 51, 52 und 54 in Köln bzw. Bezirksregierung Düsseldorf

0221 147-2037

Dezernat37@bezreg-koeln.nrw.de

 

Für den Förderzugang Bundesprogramm STARK:

Projektträger Jülich

Team Rheinisches Revier

ptj-stark@fz-juelich.de

 

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Dr.
Ruth Hausmann
Projektmanagerin Grün-blaue Infrastruktur und Klimaanpassung
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Telefon

Sie können uns telefonisch montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr erreichen.

+49 2461 70396-0

So finden Sie uns:

Mit dem Auto:
Fahren Sie bequem zu uns: Nehmen Sie die Abfahrt „Jülich Ost“ von der A44 und folgen Sie der B55 in Richtung Jülich. An der nächsten Kreuzung biegen Sie rechts ab und dann direkt links auf die L241. Nach etwa 1 km fahren Sie auf die Straße „Am Brainergy Park“. Verlassen Sie den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt und biegen Sie danach rechts auf den Parkplatz ein.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV):
Auch mit Bus und Bahn sind wir leicht erreichbar: Am Hauptbahnhof Jülich steigen Sie in die SB70 (Richtung „Titz Schulzentrum“). Nach nur 6 Haltestellen erreichen Sie unsere Haltestelle „Brainergy Park Nord“ direkt vor unserer Haustür. Alternativ können Sie von der Bahnstation „Jülich Nord“ über die Neusser Straße einen ca. 2 km langen Spaziergang zu uns machen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen eine angenehme Anreise!

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