Gigawattpakt: Photovoltaik in Kommunen
Der Auf- und Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV) auf öffentlichen Gebäuden bietet Kommunen großes Potenzial für eine nachhaltige Energiegewinnung, zur Senkung der Energiekosten und zur langfristigen Verringerung klimaschädlicher Emissionen.
Der Ausbau erneuerbarer Energien in Kommunen ist ein entscheidender Treiber für den Klimaschutz und stärkt die lokale Energiewende. Besonders im Rheinischen Revier kommt dem Ausbau erneuerbarer Energien eine Schlüsselrolle zu. Durch den verstärkten Einsatz von Windkraft, Solarenergie und Biomasse in den Städten und Gemeinden können lokale Energiekreisläufe geschaffen und fossile Brennstoffe wie Kohle, Gas und Öl ersetzt werden. Jede Kilowattstunde Strom, die durch erneuerbare Energien gewonnen wird, reduziert den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen (z. B. Kohlenstoffdioxid, CO₂) und leistet einen wertvollen Beitrag zum Erfolg des Gigawattpakts. Ziel des Gigawattpakts ist es, die Stromerzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien im Rheinischen Revier bis 2028 auf fünf Gigawatt zu steigern und eine zukunftsfähige Umgestaltung der regionalen Stromerzeugung sowie der Wirtschaft zu erreichen.
Klimaschutz durch lokale PV-Anlagen
Nordrhein-Westfalen spielt als bevölkerungsreichstes Bundesland eine zentrale Rolle im Klimaschutz und trägt entscheidend zu einer nachhaltigen Zukunft bei. Mit seiner Vielzahl an energieintensiven Industrien ist NRW besonders gefordert, den CO₂-Ausstoß signifikant zu reduzieren. Kommunen haben dabei ein enormes Potenzial, durch den Ausbau erneuerbarer Energien einen wichtigen Beitrag zu leisten. Photovoltaikanlagen auf den Dächern öffentlicher Gebäude oder auf kommunalen Flächen können jährlich mehrere Tonnen CO₂ einsparen. Zudem können sie den Energiebedarf der Kommunen CO₂-neutral decken und überschüssigen Strom gegen eine Vergütung ins Netz einspeisen.
Zudem haben Kommunen die Möglichkeit, durch Vorbildprojekte eine Vorreiterrolle einzunehmen und das Bewusstsein für klimafreundliche Energieerzeugung und -nutzung weiter zu schärfen, um sowohl das Klima als auch die regionale Wertschöpfung positiv zu beeinflussen. Ein Beispiel ist die Gemeinde Dahlem, die durch Windkraft und Freiflächen-PV-Anlagen Energie für bis zu 300.000 Haushalte erzeugt.
Kosteneinsparung durch Einspeisung
PV-Anlagen wandeln Sonnenlicht mithilfe von Solarzellen direkt in elektrische Energie um. Solarzellen bestehen meist aus Silizium, einem Halbleitermaterial. Treffen Photonen (Lichtteilchen) auf die Solarzelle, werden Elektronen in Bewegung versetzt, wodurch ein elektrischer Strom fließt. Dieser Gleichstrom wird in einem Wechselrichter in nutzbaren Wechselstrom umgewandelt, der entweder direkt vor Ort verwendet, in Batteriespeichern gespeichert oder ins öffentliche Netz eingespeist werden kann.
Die durchschnittliche Lebensdauer einer PV-Anlage beträgt etwa 25 bis 30 Jahre. Moderne Anlagen weisen nach dieser Zeit immer noch etwa 80% ihrer ursprünglichen Leistungsfähigkeit auf, sodass sie auch nach mehreren Jahrzehnten weiterhin Strom produzieren können. Die Leistungsfähigkeit einer PV-Anlage wird in Kilowatt-Peak (kWp) angegeben, was die maximale Leistung unter Standard-Testbedingungen beschreibt. Am Beispiel einer mittelgroßen PV-Anlage auf dem Dach einer Sporthalle (Leistung 50 kWp) können in Deutschland durchschnittlich jährlich zwischen 40.000 und 50.000 Kilowattstunden Strom produziert werden, abhängig von der Sonneneinstrahlung und der geografischen Lage.
Die Amortisationszeit einer PV-Anlage, also der Zeitraum, in dem die Investitionskosten durch Einsparungen und Einnahmen aus der Stromeinspeisung wieder hereingeholt werden, liegt typischerweise bei zehn bis 15 Jahren. Faktoren wie die Sonneneinstrahlung, der Eigenverbrauch und mögliche staatliche Förderungen oder Einspeisevergütungen beeinflussen diese Zeitspanne. Nach der Amortisation arbeitet die Anlage jedoch weiterhin profitabel und trägt zusätzlich zur Reduzierung von Energiekosten und CO₂-Emissionen bei.
Mindestens 92,5 Prozent Förderquote für PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden
Die Installation von Photovoltaikanlagen (PV) auf öffentlichen Gebäuden bietet Kommunen im Rheinischen Revier enorme Chancen zur nachhaltigen Entwicklung. Das Land NRW hat im Rahmen des Gigawattpakts ein spezielles Förderprogramm für das Rheinische Revier ins Leben gerufen, das Kommunen und Kreise exklusiv beim Auf- und Ausbau von PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden unterstützt und die Energiewende stärkt.
Insgesamt stehen für den Ausbau rund 60 Millionen Euro zur Verfügung, um kommunale Gebäude zukunftssicher und klimafreundlich auszustatten. Die Förderquoten des Landes NRW sind dabei besonders attraktiv: Antragsberechtigte Kommunen können sich auf eine Unterstützung von mindestens 92,5 Prozent der förderfähigen Kosten verlassen. Dazu zählen PV-Anlagen einschließlich Batteriespeicher und die dazugehörigen Planungsleistungen. Mit dieser gezielten Förderung leistet das Land NRW nicht nur einen maßgeblichen Beitrag zur nachhaltigen Energiewende, sondern stärkt auch die energetische Unabhängigkeit und Zukunftssicherheit der gesamten Region.
Ein wesentlicher Vorteil der Installation von Aufdach-PV-Anlagen ist neben der besonders hohen Förderquote die Reduzierung der Energiekosten. Gerade öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Schulen und Sporthallen mit ihrem hohen Energieverbrauch profitieren enorm: Solarstrom kann den Energiebedarf solcher Gebäude teilweise oder sogar vollständig durch erneuerbare Quellen decken und langfristig Kosteneinsparungen ermöglichen.
Vorbildfunktion für die Bevölkerung
Die Errichtung von Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden schafft zudem Entwicklungsmöglichkeiten in Form von Vorbildprojekten. Kommunen können mit gut sichtbaren PV-Anlagen das Bewusstsein für erneuerbare Energien stärken und Bürgerinnen und Bürger motivieren, ebenfalls in Solartechnik zu investieren. Dadurch wird die Akzeptanz für erneuerbare Energien in der Bevölkerung gefördert, was langfristig zu einer breiteren Nutzung führen kann. Darüber hinaus bietet die Installation von PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden finanzielle Chancen. Überschüssiger Strom, der nicht direkt verbraucht wird, kann ins Netz eingespeist und vergütet werden, was zusätzliche Einnahmen für die Kommune generiert.
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