Neues Förderprogramm für den Gigawattpakt NRW gestartet
Das Rheinische Revier hat einen weiteren bedeutenden Schritt in Richtung nachhaltige Modellregion in Europa gemacht. Das im Januar im Rahmen der Jahresversammlung Gigawattpakt NRW angekündigte neue Förderprogramm für Kommunen steht ab sofort für den Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden und Planungsleistungen zum Photovoltaikausbau bereit. Die Förderung kann bei der Bezirksregierung Köln unter diesem Link beantragt werden.
Jülich, 05. März 2024. Rund 50 Landkreise, Kommunen, energiewirtschaftliche Unternehmen und Projektträger haben sich im März 2022 gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) zum Bündnis Gigawattpakt zusammengeschlossen, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Rheinischen Revier voranzutreiben. Nun erfolgt der Startschuss des neuen Förderprogramms. In den kommenden vier Jahren stellen der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen für das Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier bis zu 60 Millionen Euro Strukturstärkungsmittel zur Verfügung.
Über ein neu geschaffenes Online-Portal der Bezirksregierung Köln können Kommunen ab sofort Anträge zum Förderprogramm stellen. Das Programm setzt sich aus zwei Fördergegenständen zusammen:
1. Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden (ggf. zusammen mit einem Batteriespeicher). Gefördert werden Systeme aus PV-Dachanlagen allein und zusammen mit Batteriespeichern auf kommunalen Gebäuden zur Stromerzeugung für den Eigenverbrauch. Batteriespeicher allein sind nicht förderfähig.
- Die prognostizierte Eigenverbrauchsquote muss bei mindestens 80 Prozent liegen.
- Der Batteriespeicher darf maximal eine Kapazität haben, die in Kilowattstunden zwei Mal so groß ist wie die Nennleistung der verbundenen PV-Anlage in Kilowatt-Peak.
- Förderquote: regulär bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Förderhöchstgrenze: 350.000 Euro pro System / Gebäude
2. Planungsleistungen zum Photovoltaikausbau. Gefördert werden Planungsvorhaben (hierzu zählen u.a. Größenskalierung der Anlage, Blendwirkung, Statik, Netzanschluss, Bauleitverfahren) zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen zur Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen.
- Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände im Rheinischen Revier.
- Förderquote: regulär bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Förderhöchstgrenze: 35.000 Euro
- Förderung wird je Netzanschluss und Standort nur einmal gewährt
- Förderung setzt die Umsetzung der Investition voraus.
Geplant ist auch eine kommunale Kompetenz- und Beratungsstelle für Erneuerbare Energien im Rheinischen Revier, die durch die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate und der Zukunftsagentur Rheinisches Revier noch dieses Jahr aufgebaut wird.
Die Bezirksregierung Köln und die Zukunftsagentur Rheinisches Revier stehen zudem den Kommunen und Kreisen bei Fragen zur Verfügung. Ansprechpartner sind:
Sven Bacher, Bezirksregierung Köln (gigawattpakt@bezreg-koeln.nrw.de)
Nicole Kolster, Zukunftsagentur Rheinisches Revier (gigawattpakt@rheinisches-revier.de)
Über den Gigawattpakt
Erklärtes Ziel des Gigawattpakts ist es, die installierte Stromerzeugungsleistung der Erneuerbaren bis zum Jahr 2028 auf mindestens 5 Gigawatt auszubauen. Der Gigawattpakt wird dabei als gesellschaftliches Gemeinschaftsprojekt betrachtet, bei dem jeder Akteur dazu aufgerufen ist, seinen Beitrag zu leisten.
Die Landesregierung NRW befördert den Gigawattpakt, indem sie informatorische und finanzielle Unterstützung anbietet und die regulatorischen Rahmenbedingungen verbessert – u.a. die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu Wind- und Photovoltaikprojekten. Die Kommunen im Rheinischen Revier leisten ihrerseits ihren Beitrag, in dem sie geeignete Flächen planerisch ausweisen.
Weiterführende Informationen zum Gigawattpakt:
Gigawattpakt | Bezirksregierung Köln
Förderbausteine zum Photovoltaikausbau