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Glossar
Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest)

Die ANBest sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides und somit für den Zuwendungsempfänger verbindlich. Sie enthalten Bedingungen, Auflagen sowie Erläuterungen.

Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier

Die wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats sind:

  • Empfehlungen und Stellungnahmen der Region sowie Beratung zu grundsätzlichen Aktivitäten der Gesellschaft und ihrer strategischen Ausrichtung
  • für die Gesellschafterversammlung: Vorbereitung der Sitzungen, Abgabe von Empfehlungen, in erster Linie zu Wirtschafts- und Stellenplänen und zum Jahresabschluss
  • Bestellung des Abschlussprüfers
  • Überwachung der Geschäftsführung
Beirat Wirtschafts-, Wissenschafts- und Sozialpartner (WiWiSoPa) NRW-Wirtschaftsministerium

Der von Minister Prof. Dr. Pinkwart einberufene Beirat der Wirtschafts-, Wissenschafts- und Sozialpartner unterstützt die Region bei der bevorstehenden Transformation und berät sie in wissenschaftlichen, ökologischen und sozialen Fragestellungen. Das halbjährig tagende Gremium setzt sich zusammen aus Stakeholdern auf Entscheiderebene aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt- und Klimaschutz sowie Sozialverbänden.

Besserstellungsverbot

Das Besserstellungsverbot besagt, dass ein Zuwendungsempfänger, unter bestimmten Umständen, seine Mitarbeiter hinsichtlich Bezahlung und Arbeitsbedingungen nicht besser stellen darf als vergleichbare Beschäftigte des Zuwendungsgebers. Maßgabe ist der geltende Tarifvertrag.

Beteiligungsprozess

Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier führt in der ersten Hälfte des Jahres 2020 ein breit angelegtes Konsultations- und Beteiligungsverfahren zur Einbindung der Zivilgesellschaft durch. Das Ziel ist, Feedback, Anregungen und Ideen zur Weiterentwicklung des Wirtschafts- und Strukturprogramms 1.0 einzuholen sowie Leitlinien und Regeln für die zukünftige bürgerschaftliche Beteiligung zu entwickeln und festzuschreiben. Begleitet wird das Beteiligungsprojekt durch die von der Zukunftsagentur beauftragte Beteiligungsagentur Zebralog.

Bewilligungszeitraum

Zeitraum, in dem der Zuwendungsempfänger Fördermittel in Anspruch nehmen beziehungsweise abrufen kann.

Bioökonomie
Bund-Länder-Vereinbarung

Im Rahmen der Bund-/Länder-Einigung zum Braunkohleausstieg vom 16. Januar 2020 ist vereinbart worden, dass die Bundesregierung mit den Ländern Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung des Strukturstärkungsgesetzes nach § 10 InvKG-E abstimmt. Die Bund-Länder-Vereinbarung soll nach übereinstimmender Auffassung von Bund und beteiligten Ländern den Rahmen für ein zielgerichtetes und konsistentes Förderverfahren für die Reviere schaffen. Eine Unterzeichnung der Vereinbarung kann unter anderem aus formalen Gründen erst erfolgen, wenn das zu Grunde liegende Strukturstärkungsgesetz in Kraft getreten ist.

Circular Economy
Durchführungszeitraum

Zeitraum, in dem ein Projektvorhaben durchzuführen ist.

Energiewende
Entlastungspaket Kommunen

Mit kurzfristig umsetzbaren, sichtbaren Maßnahmen im Rheinischen Kernrevier soll ein Signal des Aufbruchs gesendet werden. Die besonders vom Strukturwandel betroffenen 20 Tagebauanrainerkommunen und Kraftwerksstandorte sollen so besonders unterstützt werden. Damit wird ein Gegengewicht zu den langen Zeiträumen der Planungs- und Genehmigungsverfahren der Braunkohlenplanung und den damit einhergehenden Unsicherheiten in Bezug auf die Gemeindeentwicklungen erzeugt.

Finanzierungsplan

Der Finanzierungsplan ist eine aufgegliederte Zusammenstellung der dem Projektvorhaben zuordenbaren Ausgaben und Deckungsmittel. Dieser ist Teil des Förderantrags und wird im Zuwendungsbescheid für verbindlich erklärt. Änderungen sind der Bewilligungsbehörde anzuzeigen und von ihr zu genehmigen.

Förderfähigkeit

Die Förderfähigkeit ist gegeben, wenn formale Förderkriterien, die sich aus der jeweiligen Förderrichtlinie ergeben, erfüllt sind.

Förderquote

Prozentualer Anteil der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Projektvorhabens, der durch Fördermittel finanziert wird.

Förderrichtlinie

Bei einer Förderrichtlinie handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift, die Konkretisierungen, Ergänzungen oder Abweichungen von den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundes- bzw. Landeshaushaltsordnung darstellt. In einer Förderrichtlinie werden u.a. der Zuwendungszweck sowie in der Regel die zuwendungsfähigen Ausgaben festgelegt.

Förderwürdigkeit

Neben der formalen Förderfähigkeit kann auch die Förderwürdigkeit ausschlaggebend sein, ob ein Förderantrag bewilligt wird. Entscheidend ist in dem Fall, ob ein Projekt in besonderem Maße dazu beiträgt, die Ziele der Förderrichtlinie umzusetzen.

Gesellschafterversammlung der Zukunftsagentur Rheinisches Revier
  1. Die Gesellschafterversammlung beschließt über die ihr durch Gesellschaftsvertrag und Gesetz vorbehaltenen Angelegenheiten und alle Angelegenheiten, die nicht der Geschäftsführung oder dem Aufsichtsrat übertragen worden sind, insbesondere über:a) die Feststellung des Wirtschaftsplans und des Stellenplans,
    b) die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses und die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats,
    c) Änderung des Gesellschaftsvertrages (entsprechend § 108 Abs. 6 b GO NRW darf die Gesellschafterversammlung einem Beschluss der Gesellschaft zu einer wesentlichen Änderung des Gesellschaftszwecks oder einer sonstigen wesentlichen Änderung des Gesellschaftsvertrages nur nach vorheriger Entscheidung des Rates/Städteregionstages zustimmen),
    d) Auflösung, Verschmelzung oder Umwandlung der Gesellschaft (entsprechend § 111 Abs. 1 und 2 GO NRW ),
    e) Bestellung, Anstellung und Abberufung der Geschäftsführer/innen oder Prokuristen/innen oder Handlungsbevollmächtigten,
    f) Bestellung und Abberufung von Liquidatoren,
    g) Entscheidungen über die Vornahme von Rechtsgeschäften, für die die Geschäftsführung nach § 11 Abs. 2 des Gesellschaftervertrags die Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf.
  2. Die Gesellschafterversammlung beschließt ferner
    a) die wesentlichen Leitlinien der inhaltlichen Arbeit der Gesellschaft und
    b) Projekte mit dem jeweiligen Eigenanteil der betroffenen Gesellschafter.
Gewerbeflächenkonzept

Voraussetzung für Ansiedlungs- und Erweiterungsinvestitionen im Rheinischen Revier ist die ausreichende Verfügbarkeit attraktiver und bedarfsgerecht erschlossener Gewerbeflächen. Um die Kommunen des Kernreviers bei der Aktivierung von Industrie- und Gewerbeflächen und bei der Unternehmensansiedlung zu unterstützen erarbeitet die Zukunftsagentur Rheinisches Revier mit Unterstützung externer Expertise ein angebotsorientiertes Gewerbeflächenkonzept.

Gigawattpakt

Der Gigawattpakt ist ein Leitprojekt für den Strukturwandel und soll mit den Energieversorgern und Gebietskörperschaften des Rheinischen Reviers geschlossen werden. Ziel des Vorhabens ist es, im Rheinischen Revier so schnell wie möglich ein Gigawatt erneuerbare Energien bereitzustellen. Der Gigawattpakt soll eine Geschäftsstelle erhalten, der die verschiedenen Akteure mit ihren Projekten koordiniert und miteinander vernetzt. Der Pakt wird öffentlichkeitswirksam durch eine Kampagne begleitet.

Innovation Valley

Beschreibung einer Zukunftsvision für das Rheinische Revier, in der optimale Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Verwertung von Wissen und Technologie das regionale Transfer- und Innovationsgeschehen dynamisieren und neue Wertschöpfung und Beschäftigung schaffen. Zur Realisierung des Innovation Valley ist die Umsetzung verschiedener Maßnahmen und Instrumente der Innovationsförderung geplant.

Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG)

Die interministerielle Arbeitsgruppe Strukturwandel Rheinisches Revier ist ein Austauschformat zwischen den Ressorts der Landesregierung.

Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Stabsstelle Rheinisches Revier

Die interministerielle Arbeitsgruppe Strukturwandel Rheinisches Revier ist ein Austauschformat zwischen den Ressorts der Landesregierung.

Internationale Bau- und Technologieausstellung (IBTA)

Im Rahmen der IBTA werden konkrete und modellhafte Ansätze zur Gestaltung des Strukturwandels, zukunftsfähige Raumnutzungskonzepte und neue technologische Anwendungen aus den Zukunftsfeldern bzw. Revierknoten initiiert, qualifiziert und in die Region hinein sowie nach Außen mit Strahlkraft präsentiert. Ziel ist es, das Rheinische Revier mittels modellhafter Konzepte und Projekte, die als »Next-Practice«-Ansätze über ihre Zeit hinausweisen, sowie mittels Kooperationen hin zu einer zukunftsfähigen, weitgehend treibhausgasneutralen, innovativen Industrie- und Wirtschaftsregion, einem attraktiven Wohnstandort, Arbeits- und Lebensraum sowie zu einer multifunktionalen Tagebaufolgelandschaft zu entwickeln.

Kohleausstiegsgesetz

Vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf zur Regelung der schrittweisen Verringerung der Kohleverstromung und dessen vollständiger Beendigung bis 2038. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren soll im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen sein. Ein rechtskräftiges Kohleausstiegsgesetz ist die Voraussetzung für das Inkrafttreten des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen.

kommunaler Strukturförderaufruf

Mit dem kommunalen Strukturförderaufruf sollen die besonders vom Braunkohlausstieg betroffenen Kommunen bereits kurzfristig unterstützt und erste sichtbare Zeichen des Strukturwandels im Rheinischen Revier gesetzt werden. Zwecks Ausrichtung der erforderlichen Förderrichtlinie an den Bedarfen der betroffenen Kommunen, erfolgt die Konzeption des kommunalen Strukturförderaufrufs in enger Abstimmung mit den Kommunen. Der Strukturförderaufruf steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen.

Koordinierungskreis

Teilnehmer sind Vertreter des MWIDE (Stabstelle) und der Bezirksregierung Köln, als Bewilligungsbehörde, sowie die Zukunftsagentur Rheinisches Revier mit ihren Revierknoten, die Arbeitsagentur Brühl sowie eine Vertretung des Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung und der RWE Power AG. Aufgaben sind insbesondere Koordination der Zusammenarbeit zwischen dem Land und der Region, Identifikation von Synergieeffekten zwischen den Revierknoten sowie eine engmaschige Information und Kommunikation zum Prozess, insbesondere Fortschreibung des Wirtschafts- und Strukturprogramms (WSP).

Projektgruppe

Die Projektgruppe Rheinisches Zukunftsrevier besteht aus der Stabsstelle Strukturwandel Rheinisches Revier und den Fachabteilungen und -referaten des Wirtschaftsministeriums NRW. Sie dient der Koordination der Arbeiten zum Strukturwandel im Rheinischen Revier innerhalb des MWIDE.

Projektskizze

Kurzgefasste Vorhabenbeschreibung, die dem formalen Förderantrag vorgeschaltet sein kann.

Prüffähigkeit eines Förderantrags

Ein Antrag ist prüffähig, wenn dieser sowie alle notwendigen Anlagen formgerecht und vollständig ausgefüllt wurden (und im Falle einer gesetzten Frist fristgerecht eingegangen ist). Zudem muss er von einer nachweislich vertretungsberechtigten Person unterschrieben worden sein.

Rahmenbedingungen ähnlich jener in einer Sonderwirtschaftszone

Durch das Zusammenwirken verschiedener Maßnahmen sollen im Rheinischen Braunkohlerevier Rahmenbedingungen erzeugt werden, die – ähnlich jener in einer Sonderwirtschaftszone – dafür sorgen, dass neue Ideen für innovative Geschäftsmodelle, Produkte und Produktionsverfahren effektiv und schnell realisiert und in die Verwertung gebracht werden können. In diesem Zusammenhang prüft die Landesregierung auf Basis des Entfesselungspakets IV, in wieweit Erleichterungen für potenzielle Investoren realisiert werden könnten. Zu nennen seien exemplarisch eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Sicherstellung eines attraktiven Gewebeflächenangebots, ein exzellenter Investoren-Service oder ein überzeugendes Standortmarketing.

Regelprogramm

Strukturförderung im Rheinischen Braunkohlerevier nach Inkrafttreten des Strukturstärkungsgesetztes Kohleregionen entlang geordneter Verfahren zur Identifikation von Förderthemen und zur Auswahl von Projekten. Bund, Land und Region entwickeln gemeinsam eine Fördersystematik. Vorgesehen ist, dass die Zukunftsagentur Rheinisches Revier auf Basis des Wirtschafts- und Strukturprogramms themenbezogene Förderaufrufe beschließt und diese in Jahresprogrammen bündelt. Es soll eine Bestenauslese in wettbewerblichen Verfahren sowie die transparente Auswahl von Fördervorhaben durch die Einbindung von Gutachtern in Fachgremien und -ausschüssen erfolgen.

Revierjahr

Das Jahr 2020 wurde als »Revierjahr« ausgerufen, um unter diesem Oberbegriff die verschiedenen Aktivitäten des Strukturwandels im Rheinischen Revier zu bündeln. So findet ein breit angelegtes Konsultationsverfahren mit der Fachcommunity und ein Beteiligungsverfahren zur Einbindung der Zivilgesellschaft mit dem Ziel statt, das -> Wirtschafts- und Strukturprogramm weiterzuentwickeln. Hierfür entwickelt die Zukunftsagentur bereits bestehende Beteiligungsstrukturen weiter und erarbeitet neue, auch digitale Formate, die auch die Öffentlichkeit zum Mitmachen einladen. Darüber hinaus wird im Revierjahr 2020 das Regelprogramm der Förderung des Strukturwandelprozesses beginnen. Umgehend nach Vorlage der gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen sollen erste Projekte bewilligt werden. Außerdem ist der Abschluss eines Reviervertrages zwischen den handelnden Akteuren geplant.

Revierknoten

Bei den Revierknoten handelt es sich um (Fach-)Abteilungen der Zukunftsagentur zu den Themenfeldern “Energie”, “Industrie”, “Ressourcen & Agrobusiness”, “Innovation & Bildung”, “Raum” und “Infrastruktur und Mobilität” sowie „Internationale Bau- und Technologieausstellung“. Sie dienen als Kontakt zur Fachcommunity des jeweiligen Zukunftsfeldes im Rheinischen Revier und gewährleisten einen wechselseitigen Austausch. Durch Beteiligung der Fachakteure werden innerhalb der Revierknoten somit die fachlichen Teilkonzepte mitsamt der Handlungsfelder für das Wirtschafts- und Strukturprogramm fortgeschrieben. Darüber hinaus unterstützen sie für den Strukturwandel relevante Projekte. Die Arbeit der Revierknoten erfolgt zunächst dezentral, soll jedoch Mitte 2022 in der Zukunftsagentur verortet werden.

Revierknotenvorsitzende

Die Revierknotenvorsitzenden sind Persönlichkeiten aus dem Rheinischen Revier, die ehrenamtlich Teilbereiche der Zukunftsfelder des Wirtschafts- und Strukturprogrammes betreuen und der Zukunftsagentur beim Aufbau ihrer inhaltlichen Kompetenz helfen. Sie sind Ansprechpartner der Fachcommunity für ihr Themenfeld. Sie haben die Aufgabe, die relevanten Fachakteure aus der Region sowie aus der Landesverwaltung an den Prozessen innerhalb des eigenen Revierknotens zu beteiligen. Sie stimmen ihre Aktivitäten im – Koordinierungskreis untereinander sowie mit den anderen Akteuren ab.

Revierkonferenz

Aufgabe der Revierkonferenz ist es, alle Akteure z.B. aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Strategien, Maßnahmen und Projekte des Strukturwandels im Rheinischen Revier zu informieren und mit ihnen zu diskutieren. Revierkonferenzen finden in der Regel zweimal jährlich statt und sind öffentlich.

Reviervertrag

Vertragliche Regelung zwischen der Gesellschafterversammlung der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen über den Vollzug von Maßnahmen, um den Strukturwandel gemeinsam und zukunftsorientiert anzustreben. Unter den Maßnahmen sind u.a. die Fortentwicklung des WSP 1.0, die Weiterführung des Kommunalen Entlastungspakets sowie der Bürgerbeteiligung und die Stärkung der Rolle der Zukunftsagentur. Der Reviervertrag soll ein Signal an die Region sein, dass sich die Akteure zu den Maßnahmen bekennen, und gleichzeitig als eine Art Nachschlagewerk dienen, in dem z.B. das Kommunale Entlastungspaket im Anhang nachzulesen ist.

Sofortprogramm

Auf Empfehlung der Kommission »Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung« hat die Bundesregierung bereits im Frühjahr 2019 beschlossen, mit einem Sofortprogramm erste sichtbare Signale für den Strukturwandel in den Braunkohleregionen sowie eine Aufbruchsstimmung in den betroffenen Regionen zu erzeugen. Für das Sofortprogramm sollten insgesamt 240 Millionen Euro eingesetzt werden, wovon 88,8 Millionen Euro auf das Rheinische Braunkohlerevier entfallen. Mit den Mitteln werden ausgewählte Projekte aus bestehenden Bundesförderrichtlinien mit einer Laufzeit bis Sommer 2021 finanziert.

SofortprogrammPLUS

Das SofortprogrammPLUS regelt die Anschlussfinanzierung der Projekte aus dem Sofortprogramm, aus dem Eckpunktepapier zum Strukturstärkungsgesetz und aus dem Strukturstärkungsgesetz selbst. Es steht unter vorbehaltlich des Inkrafttretens des Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen. Die Liste der über das SofortprogrammPLUS geförderten Projekte wird vom Aufsichtsrat der Zukunftsagentur beschlossen und der Landesregierung zwecks Prüfung übermittelt.

Spurgruppe

Die aus 24 Personen bestehende Spurgruppe begleitet, reflektiert und unterstützt den zivilgesellschaftlichen Beteiligungsprozess im Rheinischen Revier. 20 Plätze werden über ein Losverfahren an Bürgerinnen und Bürger des Rheinischen Reviers vergeben.

Stabsstelle Rheinisches Revier (StRR)

Die Stabsstelle Strukturwandel Rheinisches Revier ist auf der Landesebene für die Prozesse des Strukturwandels im Rheinischen Revier zuständig. Sie fungiert hierbei als Koordination innerhalb der Landesregierung und begleitet die Staatskanzlei fachlich bei der Arbeit mit der Bundesregierung. Darüber hinaus unterstützt sie die Akteure in der Region, vertreten durch die Zukunftsagentur Rheinisches Revier, bei der Konzeption, Umsetzung und Fortentwicklung eines Wirtschafts- und Strukturprogramms. Die Stabsstelle übernimmt die regionalökonomische und fördertechnische Gesamtverantwortung.

Starterpaket Kernrevier

Mit dem Starterpaket Kernrevier sollen die besonders vom Braunkohlausstieg betroffenen Kommunen bereits kurzfristig unterstützt und durch Förderprojekte erste sichtbare Zeichen des Strukturwandels im Rheinischen Revier gesetzt werden. Zwecks Ausrichtung der erforderlichen Förderrichtlinie an den Bedarfen der betroffenen Kommunen erfolgt die Konzeption des Starterpakets Kernrevier in enger Abstimmung mit den Kommunen. Der Strukturförderaufruf steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen.

Strukturstärkungsgesetz

Das »Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen« soll eine angemessene und rechtlich verbindliche strukturpolitische Flankierung der geplanten Eingriffe in den Kohleregionen in den kommenden Jahrzehnten ermöglichen. Für besonders bedeutsame Investitionen erhalten die Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bis 2038 vom Bund Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro. Darüber hinaus wird der Bund in seiner Zuständigkeit weitere Maßnahmen in Höhe von bis zu 26 Milliarden Euro bis spätestens 2038 umsetzen.

Unternehmen Revier

Das Modellvorhaben »Unternehmen Revier« unterstützt seit 2017 aktiv den Strukturwandel in den Braunkohleregionen Lausitzer Revier, dem Mitteldeutschen Revier, dem Rheinischen Revier und dem Helmstedter Revier. Ziel sind wirtschaftsstarke und wertschöpfungsintensive Regionen mit hochwertigen Arbeitsplätzen. Hierzu erhalten die Reviere jährlich acht Millionen Euro. 25 Prozent davon, also rund zwei Millionen Euro pro Jahr fließen in das Rheinische Revier. Mit dem Vorhaben sollen die Betroffenen vor Ort und ihre Ideen direkt einbezogen werden, um gemeinsam den Strukturwandel zu gestalten. Hierzu ruft die Zukunftsagentur jährlich Förderaufrufe aus, an denen sich Menschen, Unternehmen und Initiativen aus der Region mit ihren Vorschlägen beteiligen können.

Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns

Das Verbot besagt, dass Zuwendungen für Vorhaben nur bewilligt werden dürfen, sofern sie noch nicht begonnen wurden. Dies bedeutet, dass vor Beginn des Durchführungszeitraums keine Verträge geschlossen werden dürfen, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen.
Es ist grundsätzlich möglich, einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen, jedoch kann aus der Genehmigung kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

vertikale Mobilitätsanwendung
Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis ist Bestandteil des Zuwendungsverfahrens. Mit diesem weist der Zuwendungsempfänger die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens, die Erreichung des geplanten Zuwendungszwecks sowie die sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung nach.

Vorsteuerabzugsberechtigung

Die Umsatzsteuer, die als Vorsteuer abziehbar ist, gehört nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Daher sind Antragsteller, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, verpflichtet Ausgaben auf Nettobasis (exklusive der Umsatzsteuer) anzugeben.

Weiterleitung von Mitteln

Eine Weiterleitung von Mitteln bedeutet, dass der Zuwendungsempfänger Fördermittel ganz oder teilweise an Dritte weiterleiten darf, sofern diese die Bedingungen und Auflagen, die dem Zuwendungsempfänger auferlegt wurden, ebenfalls anerkennt. Die Befugnis zur Weiterleitung muss im Zuwendungsbescheid enthalten sein.

Wertschöpfung
Wirtschafts- und Strukturprogramm (WSP)

Das Wirtschafts- und Strukturprogramm ist die bislang ambitionierteste Zukunftsvision des Rheinischen Reviers für die Zeit nach der Braunkohle. Es definiert in den Zukunftsfeldern »Energie und Industrie«, »Ressourcen und Agrobusiness«, »Innovation und Bildung«, »Raum und Infrastruktur« sowie »Internationale Bau- und Technologieausstellung« die Schwerpunkte, in denen sich das Revier in den kommenden Jahren insbesondere entwickeln soll. Es wurde im Dezember 2019 vom Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der Zukunftsagentur in einer Version 1.0 beschlossen. Im 1. Halbjahr 2020 wurde ein breit angelegtes Konsultationsverfahren mit der Fachcommunity und ein Beteiligungsverfahren zur Einbindung der Zivilgesellschaft mit dem Ziel durchgeführt, es zu einer Version 1.1 fortzuschreiben. Am 25. Juni 2021 wurde im Rahmen der Revierkonferenz die finale Version des WSP 1.1 vorgestellt. Weitere Aktualisierungen sollen in den kommenden Jahren den Prozess des Strukturwandels im Rheinischen Revier

Zukunftsagentur

Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier ist die von Bund und Land beauftragte Institution, die den Strukturwandel im Rheinischen Revier und die Förderung entsprechender Projekte organisieren soll. Sie wurde als Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH 2014 gegründet. Ihre Gesellschafter sind die 7 Kreise, je 3 Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammer im Revier, die Städteregion Aachen und die IGBCE. Die Gesellschafter Regio KölnBonn e.V. und DGB sollen hinzukommen. Zentrale Gremien sind er Aufsichtsrat, der auch über die Förderprojekte entscheidet, und die Gesellschafterversammlung.

Zuwendungsbescheid

Der Zuwendungsbescheid ist ein Verwaltungsakt über die rechtsverbindliche Entscheidung zur Gewährung von Fördermitteln. Dieser stellt die rechtliche Grundlage für das Zuwendungsrechtsverhältnis zwischen Zuwendungsgeber und -empfänger dar und beinhaltet deren Rechte und Pflichten.

Zweckbindungsfrist

Durch die im Zuwendungsbescheid festgelegte Zweckbindungsfrist ist geregelt, wie lange ein mit Fördermitteln angeschaffter Gegenstand für den Zuwendungszweck zu erhalten ist. Wird ein Gegenstand vor Ablauf der Zweckbindungsfrist veräußert oder kann eine zweckentsprechende Verwendung nicht bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist gewährleistet werden, ist die Zuwendung an den Zuwendungsgeber anteilig zurückzuzahlen.

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Fahren Sie bequem zu uns: Nehmen Sie die Abfahrt „Jülich Ost“ von der A44 und folgen Sie der B55 in Richtung Jülich. An der nächsten Kreuzung biegen Sie rechts ab und dann direkt links auf die L241. Nach etwa 1 km fahren Sie auf die Straße „Am Brainergy Park“. Verlassen Sie den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt und biegen Sie danach rechts auf den Parkplatz ein.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV):
Auch mit Bus und Bahn sind wir leicht erreichbar: Am Hauptbahnhof Jülich steigen Sie in die SB70 (Richtung „Titz Schulzentrum“). Nach nur 6 Haltestellen erreichen Sie unsere Haltestelle „Brainergy Park Nord“ direkt vor unserer Haustür. Alternativ können Sie von der Bahnstation „Jülich Nord“ über die Neusser Straße einen ca. 2 km langen Spaziergang zu uns machen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen eine angenehme Anreise!

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