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Glossar

Grundsatzfragen

Was macht die Zukunftsagentur Rheinisches Revier?

Die Zukunftsagentur ist in der Region der strategische Partner von Bundes- und Landesregierung. Sie nimmt die regionale Koordinierungsfunktion wahr, um gemeinsam mit dem Land, den kommunalen und den regionalen Akteuren den Strukturwandel im rheinischen Braunkohlerevier zu steuern. Dazu formuliert und veröffentlicht sie Förderaufrufe für Strukturwandelprojekte, deren inhaltliche Basis das Wirtschafts- und Strukturprogramm ist. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Fortschritte des Prozesses, bietet Bürgerdialoge an, veranstaltet zwei Mal im Jahr eine sogenannte »Revierkonferenz« und berät alle Akteure, die für den Strukturwandel zuständig sind oder sich darin engagieren.

Welche Rolle hat das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen (MWIKE)?

Im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) arbeitet eine Stabsstelle für den Strukturwandel im Rheinischen Revier, die von Alexandra Landsberg geleitet wird. Die Stabsstelle Strukturwandel Rheinisches Revier ist auf der Landesebene für die Prozesse des Strukturwandels im Rheinischen Revier zuständig. Sie fungiert hierbei als Koordination innerhalb der Landesregierung und begleitet die Staatskanzlei fachlich bei der Arbeit mit der Bundesregierung. Darüber hinaus unterstützt sie die Akteure in der Region, vertreten durch die Zukunftsagentur Rheinisches Revier, bei der Konzeption, Umsetzung und Fortentwicklung eines Wirtschafts- und Strukturprogramms. Die Stabsstelle übernimmt die regionalökonomische und fördertechnische Gesamtverantwortung.

Was ist das Wirtschafts- und Strukturprogramm (WSP)?

Damit wir das Ziel erreichen, angesichts des Ausstiegs aus der Braunkohleförderung im Rheinischen Revier neue Arbeitsplätze und neue Wertschöpfung zu schaffen, koordiniert die Zukunftsagentur die partizipative Erstellung eines Handlungskonzeptes für vier Zukunftsfelder: das Wirtschafts- und Strukturprogramm (WSP). Für die Version 1.0 hat die Zukunftsagentur gemeinsam mit zahlreichen Fachleuten aus der Region in einem ersten Entwurf beschrieben, entlang welcher Leitlinien die Bereiche »Energie und Industrie«, »Ressourcen und Agrobusiness«, »Innovation und Bildung« sowie »Raum und Infrastruktur« zukünftig entwickelt werden, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Region zu erhalten. Die Energieversorgung soll durch erneuerbare Energien gedeckt und auch in Zukunft gesichert sein. Die Wirtschaft soll künftig klimaneutral und ressourcenschonend arbeiten. Bei neuen Siedlungs-, Gewerbe und Freiraumentwicklungen sollen innovative und ressourcenschonende Konzepte entwickelt werden. Die Menschen sollen beste Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten zur Bewältigung zukünftiger Anforderungen haben und eine moderne Infrastruktur nutzen können. Der Bund wird bis zu rund 15 Milliarden Euro bis 2038 in den Strukturwandel im Rheinischen Revier investieren. Diese Strukturhilfen sollen koordiniert und nach gemeinsam erarbeiteten Kriterien fair und sinnvoll vergeben werden. Das WSP bildet somit die inhaltliche Grundlage für den Strukturwandel und die Entwicklung von Förderkriterien und -programmen im Rheinischen Revier. Das WSP 1.1 wird voraussichtlich bei der Revierkonferenz im Juni 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Was sind die Ziele des Bürgerbeteiligung zum Wirtschafts- und Strukturprogramm, die seit Frühjahr 2020 unter dem Motto »Zukunft durch Beteiligung« durchgeführt wird?

Im Rahmen der Beteiligung der Zivilgesellschaft am Wirtschafts- und Strukturprogramm (WSP) 1.0 können die Bürgerinnen und Bürger aus dem Rheinischen Revier ihre Wünsche, konkrete Ideen, Anregungen und Kommentare zum Wirtschafts- und Strukturprogramm (WSP) 1.0 für das Rheinische Zukunftsrevier teilen. Ein Bürgergutachten sowie eine Charta der Beteiligung werden den Beitrag der Bürgerschaft zur Zukunft des Rheinischen Reviers zusammenfassen. Mehr zur Bürgerbeteiligung erfahren Sie auf dieser Website.

Was passiert mit den Ergebnissen der Beteiligung?

Die Ergebnisse sowohl des Online-Dialogs als auch der Vor-Ort-Veranstaltungen mit den Bürgerinnen und Bürgern im Rheinischen Revier fließen in ein Bürgergutachten ein. Zu jedem Zukunftsfeld des Rheinischen Reviers werden die Vorstellungen und Ideen aus der Bürgerschaft in einem zwei- bis vierseitigen Kapitel zusammengefasst. Diese Stellungnahme wird von der Zukunftsagentur analog zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange behandelt. Dafür wird das Bürgergutachten in einem ersten Schritt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zukunftsagentur gesichtet. Daraufhin werden die Inhalte möglichst ungefiltert in die neue, mit den diversen Perspektiven der Region bereicherte Version des Wirtschafts- und Strukturprogramms – das WSP 1.1 – eingebaut. Können Inhalte nicht berücksichtigt werden, wird dies in einem Rechenschaftsbericht durch die Zukunftsagentur begründet.

Wie wird die erste Fassung des Wirtschafts- und Strukturprogramms (WSP 1.0) zu einer zweiten Fassung (WSP 1.1) entwickelt?

Die erste Säule bildet der inhaltliche Input aus Facharbeitskreisen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier, den sogenannten »Revierknoten«. Darin haben sich Fachleute aus der Region zu den Themen »Energie«, »Industrie«, »Ressourcen und Agrobusiness«, »Innovation und Bildung«, »Infrastruktur und Mobilität« sowie »Raum« zusammengefunden. Sie haben bereits am Text des WSP 1.0 entscheidend mitgewirkt und treiben nun die inhaltlichen Leitbilder der einzelnen Kapitel des WSP hin zur zweiten Version, der Fassung 1.1, voran. Mehr Informationen zum Entstehungsprozess des WSP 1.0 finden Sie in der Broschüre Making-of des WSP. Die zweite Säule bilden die sogenannten »Träger öffentlicher Belange«. Damit sind beispielsweise die Kommunen des Rheinischen Reviers gemeint, aber auch Verbände, Energieerzeuger, Wirtschaftsunternehmen, Tagebauumfeldinitiativen, Kirchen etc. Sie alle können im Rahmen eines Konsultationsverfahrens ihre Ideen zur Weiterentwicklung des WSP schriftlich bei der Zukunftsagentur Rheinisches Revier einreichen. Die dritte Säule bilden die Bürgerinnen und Bürger des Rheinischen Reviers. Ihre Visionen und Meinungen fließen über ein Bürgergutachten in das WSP 1.1 ein.

Wie können sich Unternehmen einbringen?

Unternehmen können sich an die Revierknoten wenden, die fachlich an den Zukunftsfeldern des Rheinischen Reviers arbeiten. Weitere Informationen gibt es hier.

Fachfragen zum Strukturwandel

Wie sicher ist die Stromversorgung im Revier nach 2022? Woher kommt der Strom dann?

Der Strom wird vermehrt aus alternativen Quellen, aber auch aus Gaskraftwerken stammen. Die Energieversorgungsstrategie für Nordrhein-Westfalen setzt sich mit diesen großen Herausforderungen auseinander. Dort werden folgende zentralen Ziele im Hinblick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien gesetzt:

  • bis 2030 starkes Wachstum bei Erneuerbaren Energien: Verdoppelung der vorhandenen installierten Leistung auf 10,5 Gigawatt Wind und 11,5 Gigawatt Photovoltaik
  • bis 2050 Sicherung Energieversorgung vorrangig über Wind, Photovoltaik, Gaskraftwerke in Kraft-Wärme-Kopplung, Geothermie und grünen Wasserstoff. Gaskraftwerke werden einen Großteil der Stromversorgungskapazitäten übernehmen, solange die Versorgung nicht über regenerativ erzeugten Strom zu decken ist.
Wie stellen Sie sicher, dass der Strukturwandel auch ökologisch nachhaltig gestaltet wird?

Die Maßnahmen der Zukunftsagentur werden im Einklang mit den Vorgaben des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen entwickelt, das derzeit im Entwurf vorliegt. Die Bundesregierung versteht dabei den Strukturwandel in den Kohleregionen als integralen Teil eines umfassenden Transformationsprozesses hin zu einer weitgehend treibhausgas-neutralen Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland bis Mitte des Jahrhunderts. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen die geförderten Projekte der Verwirklichung von Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie dienen. Die Landespolitik sieht in ihrer Energiestrategie ebenfalls ökologisch nachhaltige Entwicklungen vor, wie z. B. die in Antwort zu Frage 1 genannten Ausbauziele für Erneuerbare Energien oder die Umstellung der Sektoren Mobilität und Wärme auf weitgehende Klimaneutralität. Die künftigen Fördergrundlagen werden dementsprechende Maßnahmen unterstützen.

Wie wird sichergestellt, dass der Strukturwandel auch sozial verträglich gestaltet wird? Das Revier ist doch auch sozialräumlich gespalten.

Die mit den Finanzhilfen für die Kohleregionen geförderten Maßnahmen müssen im Rahmen der Förderziele bei der Bewältigung des Strukturwandels insbesondere der Sicherung der Beschäftigung sowie der Schaffung neuer Arbeitsplätze im Zuge des Ausstiegs aus dem Braunkohleabbau und der Verstromung von Braunkohle dienen.

Gibt es einen fachlichen Austausch mit europäischen Regionen vor ähnlichen Herausforderungen?

Es besteht ein Austausch mit dem ebenfalls vom Kohleausstieg betroffenen Lausitzer Revier und dem Mitteldeutschen Revier. Über die von der europäischen Kommission im Jahr 2017 eingerichtete Plattform für Europäische Kohleregionen steht das Rheinische Revier darüber hinaus in regelmäßigem Kontakt mit europäischen Kohleregionen: die slowakische Region Trencin, Mährisch-Schlesien, Usti und Karlsbad in Tschechien, Zasavska und Savinjska in Slowenien, Schlesien in Polen und Westmazedonien in Griechenland, das rumänische Schiltal sowie die Regionen um Asturias, Aragón und Castilla-y-León in Spanien.

Fachfragen zur Finanzierung und Förderung

Werden die besonders betroffenen Kommunen bezüglich der Finanzierung des erhöhten Personalaufwandes zur Bewältigung des Strukturwandels unterstützt?

Die Bundesregierung strebt bis zum Jahr 2028 die Erhaltung bzw. Neueinrichtung von bis zu 5000 Arbeitsplätzen in Bundesbehörden und sonstigen Bundeseinrichtungen, insbesondere in den Gemeinden und Gemeindeverbänden an. Orientierung hierbei geben der Verteilungsschlüssel der für den Kohleausstieg insgesamt zur Verfügung gestellten Bundesmittel und die Gleichmäßigkeit der Verteilung innerhalb jedes Reviers. Der von den Kommunen zu leistende Kofinanzierungsanteil für vorgesehene Strukturhilfen beträgt 10 Prozent, bei 90-prozentiger Förderquote des Bundes.

Welche Gewichtung wird dem Faktor Wertschöpfung bei der Entscheidung zur Förderung vorgestellter Projekte beigemessen?

Wesentliche Kriterien bei der Vergabe von Fördermitteln sind im Sinne erfolgreicher Strukturförderung: die Sicherung der Beschäftigung durch die Schaffung und den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur sowie Aspekte der Nachhaltigkeit. Dabei sollen die erzielten Effekte vor allem positiv auf die Fördergebiete wirken. Hierzu gehört insbesondere auch die Sicherung bzw. Steigerung der Wirtschaftskraft. Somit ist Erhalt bzw. Ausbau der „Wertschöpfung“ ein wichtiger Faktor, wenn es um die Förderentscheidung in Bezug auf konkrete Projekte geht. Gemeinsam mit der Erarbeitung der Richtlinie werden die exakten Bewertungskriterien und deren Gewichtung noch festgelegt.

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Mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV):
Auch mit Bus und Bahn sind wir leicht erreichbar: Am Hauptbahnhof Jülich steigen Sie in die SB70 (Richtung „Titz Schulzentrum“). Nach nur 6 Haltestellen erreichen Sie unsere Haltestelle „Brainergy Park Nord“ direkt vor unserer Haustür. Alternativ können Sie von der Bahnstation „Jülich Nord“ über die Neusser Straße einen ca. 2 km langen Spaziergang zu uns machen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen eine angenehme Anreise!

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