Windpark Erftstadt A1
Die Stadt Erftstadt wird zukünftig von mehr als 100.000 Euro jährlichen Erträgen aus dem neuen Windpark „Erftstadt A1“ im Stadtteil Friesheim profitieren. Welchen Beitrag der Windpark im Rahmen des Gigawattpakts leistet, erfahren Sie hier.
Der Windpark „Erftstadt A1“ befindet sich in Friesheim, in der Nähe der Autobahnauffahrt A1 Weilerswist-West, und besteht aus zwölf Windenergieanlagen (WEA) des Herstellers Nordex SE aus Hamburg. Die Planungs- und Genehmigungsarbeiten sowie der anschließende Bau des Windparks wurden durch die REA Management GmbH aus Düren durchgeführt. Mit einer Gesamtleistung von ca. 43.200 Kilowatt (kW) wird der Windpark jährlich etwa 84,4 Millionen Kilowattstunden (kWh) Strom erzeugen, basierend auf einer Prognose für ein durchschnittliches Windjahr. Damit können mehr als 28.000 Drei-Personen-Haushalte versorgt werden. Die größten WEA des Parks in Erftstadt haben eine Höhe von rund 178 Metern (m) und einen Rotordurchmesser von etwa 131 m. Dank der klimafreundlichen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien können jährlich mehr als 56.000 Tonnen (t) klimaschädlicher CO2-Emissionen vermieden werden.
Bau durch Änderungen bei Flugsicherungsanlagen ermöglicht
Die Planungen für den Windpark begannen im Jahr 2013, mussten jedoch aufgrund von Einschränkungen durch das Drehfunkfeuer auf dem benachbarten Gelände des Fliegerhorsts Nörvenich unterbrochen werden. Ein Drehfunkfeuer sendet ein spezielles UKW-Funksignal aus, das von Flugzeugen empfangen und zur Positionsbestimmung ausgewertet wird. WEA, die im Umkreis eines Drehfunkfeuers errichtet werden, können die Ausbreitung des UKW-Funksignals beeinträchtigen, weshalb rund um die Navigationseinrichtung Schutzräume eingerichtet werden. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) haben im August 2022 auf Grundlage neuer Erkenntnisse die Schutzräume rund um die Drehfunkfeuer überprüft und verkleinert. Ziel der Verringerung der Schutzzone war es, den störungsfreien Betrieb der Flugsicherungsanlagen weiterhin zu gewährleisten und gleichzeitig zusätzliche Flächen für den Ausbau der Windenergie zu schaffen.
Der Windpark „Erftstadt A1“ leistet somit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energietransformation und ermöglicht eine zukunftsfähige und sichere Stromversorgung in Erftstadt und dem Rhein-Erft-Kreis. Der Windpark „Erftstadt A1“ steht exemplarisch für den Strukturwandel im Rheinischen Revier und unterstreicht das klare Bekenntnis zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Energieversorgung in der Region.
Direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an neuen Windenergieprojekten
Eine wesentliche Besonderheit des Windparks „Erftstadt A1“ ist die Einbindung von rund 400 Bürgerinnen und Bürgern aus Erftstadt und den umliegenden Ortschaften, die sich in der „Bürgerenergie Kreis Düren eG“ organisiert haben und von Anfang an in das Projekt involviert waren.
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurde im Rahmen des am 28. Dezember 2023 in Kraft getretenen Bürgerenergiegesetzes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Das Gesetz unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien und fördert die Akzeptanz für neue Windenergieprojekte. Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden werden direkt an der Wertschöpfung beteiligt, was nachweislich die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie stärkt. Betreibergesellschaften von Windenergieanlagen sind verpflichtet, individuelle Beteiligungsmodelle anzubieten, die sowohl Kommunen als auch deren Anwohnerinnen und Anwohner einbeziehen. Die Beteiligungsmodelle können relativ flexibel gestaltet werden, beispielsweise durch direkte finanzielle Beteiligungen, vergünstigte regionale Stromtarife oder pauschale Direktzahlungen an Bürgerinnen und Bürger. Falls keine Einigung erreicht wird, sieht das Gesetz eine Mindestzahlung von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde an die Gemeinde vor, was der Kommune schnell mehrere Tausend Euro jährlich einbringen kann. Diese Mittel können dann gemeinwohlorientiert eingesetzt werden, was den Bürgerinnen und Bürgern direkt zugutekommt. Darüber hinaus bietet das Gesetz die Möglichkeit, in Windenergieprojekte zu investieren, etwa durch festverzinsliche Nachrangdarlehen ab 500 Euro. Dadurch können Anwohnerinnen und Anwohner direkt von der Windenergie profitieren.
Gigawattpakt und Fördermöglichkeiten für Kommunen
Die Stadt Erftstadt ist Teil des Gigawattpakts, einem Bündnis aus rund 50 Landkreisen, Kommunen, Unternehmen und Projektträgern, das im März 2022 gegründet wurde, um den Ausbau der erneuerbaren Energien im Rheinischen Revier voranzutreiben. Ziel ist es, die Stromerzeugungskapazität aus erneuerbaren Energien bis 2028 auf mindestens fünf Gigawatt zu erhöhen. Der Gigawattpakt versteht sich als gemeinschaftliches Projekt, bei dem jedes Mitglied, von der Kommune bis zum Unternehmen, seinen Beitrag leistet.
Die NRW-Landesregierung unterstützt den Pakt durch Beratung, finanzielle Förderungen und die Optimierung regulatorischer Rahmenbedingungen, wie die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wind- und Photovoltaikprojekte. Bis 2028 stehen bis zu 60 Millionen Euro an Strukturwandelmitteln zur Verfügung. Die beteiligten Kommunen, darunter auch Erftstadt, tragen durch die planerische Ausweisung geeigneter Flächen zum Erfolg des Pakts bei. Der Gigawattpakt bleibt ein offenes Bündnis, das kontinuierlich neue Partner einbezieht, um die Energiewende und die Reduzierung klimaschädlicher Emissionen zu fördern.
Im Rahmen des Gigawattpakts fördert Nordrhein-Westfalen gezielt den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden im Rheinischen Revier. Bis ins Jahr 2028 stehen bis zu 60 Millionen Euro zur Verfügung, um Kommunen, Städte und Gemeinden bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen inklusive Batteriespeichern zu unterstützen. Förderfähig sind PV-Dachanlagen, die den Eigenverbrauch von kommunalen Gebäuden decken. Die Anlagen müssen mindestens 80 Prozent des erzeugten Stroms selbst nutzen. Die maximale Fördersumme beträgt 350.000 Euro. Zusätzlich werden auch Planungsleistungen für PV-Projekte gefördert, um technische und bauliche Voraussetzungen zu klären. Diese Maßnahmen unterstützen Kommunen im Rheinischen Revier dabei, ihre Energiekapazitäten auszubauen und einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Weiterführende Links
- Windpark „Erftstadt A1“
- Stadt Erftstadt
- Bürgerenergiegesetz
- Akzeptanz und Beteiligung bei Windkraftanlagen (NRW.Energy4Climate)
- Fliegerhorst Nörvenich der Bundeswehr
- Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)
- Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS)
- Bürgerenergie Kreis Düren eG
- Förderprogramm „Gigawattpakt“ (Bezirksregierung Köln)
- Förderung des Strukturwandels im Rheinischen Revier (Bezirksregierung Köln)
- Übersicht Gigawattpakt
- Zukunftsagentur Rheinisches Revier